Wer ist für die Instandhaltung des gemeinsamen Zauns zuständig?
Juli 2, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Paul Heuser
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie, um eine Frage zum Nachbarschaftsrecht zu klären. Mein Name ist Helma Hinze und ich lebe in einem Reihenhaus, das an das Haus meines Nachbarn grenzt. Zwischen unseren Grundstücken verläuft ein Zaun, der schon seit einigen Jahren besteht. In letzter Zeit ist mir aufgefallen, dass der Zaun in einem schlechten Zustand ist und dringend instandgesetzt werden müsste.
Da der Zaun auf der Grenze beider Grundstücke steht, bin ich mir unsicher, wer für die Instandhaltung und Reparatur zuständig ist. Ich habe meinen Nachbarn bereits angesprochen, aber wir konnten uns bisher nicht einigen, wer die Kosten und die Arbeit für die Reparatur übernehmen soll. Ich mache mir Sorgen, dass der Zaun bald komplett einstürzen könnte und möchte deshalb schnellstmöglich eine Lösung finden.
Können Sie mir bitte sagen, wer rechtlich gesehen für die Instandhaltung des gemeinsamen Zauns zuständig ist? Gibt es gesetzliche Regelungen oder Vorschriften, die hierbei zu beachten sind? Welche Möglichkeiten habe ich, um mit meinem Nachbarn eine Einigung zu erzielen und den Zaun reparieren zu lassen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Helma Hinze
Sehr geehrte Frau Hinze,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Nachbarschaftsrecht bezüglich der Instandhaltung des gemeinsamen Zauns zwischen Ihrem Grundstück und dem Ihres Nachbarn. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um den Zustand des Zauns machen und eine schnelle Lösung finden möchten.
Grundsätzlich gilt, dass bei einem Zaun, der auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken steht, beide Nachbarn für die Instandhaltung und Reparatur verantwortlich sind. Dies bedeutet, dass Sie und Ihr Nachbar gemeinsam für die Kosten und die Arbeit zur Erhaltung des Zauns zuständig sind.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Nachbarschaftsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Gemäß § 921 BGB müssen beide Nachbarn dazu beitragen, den Zaun in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Dies umfasst nicht nur die Reparatur, sondern auch die regelmäßige Pflege und Wartung des Zauns.
Wenn Sie und Ihr Nachbar sich nicht einig sind, wer die Kosten und die Arbeit für die Reparatur übernehmen soll, empfehle ich Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen. Versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden und klären Sie, wie die Kosten aufgeteilt werden können. Falls es zu keiner Einigung kommt, können Sie auch einen Mediator hinzuziehen, der Ihnen dabei helfen kann, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
Sollte auch dies nicht zum Erfolg führen, besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. In einem solchen Fall können Sie einen Anwalt einschalten, der Sie in einem möglichen Gerichtsverfahren unterstützen kann.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie eine Lösung für die Reparatur des Zauns finden können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Paul Heuser
Rechtsanwalt für Nachbarschaftsrecht
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