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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht

Darf mein Nachbar Bäume fällen, die auf mein Grundstück ragen?

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie, da ich eine Frage zum Thema Nachbarschaftsrecht habe. In meinem Garten stehen mehrere Bäume, deren Äste auf das Grundstück meines Nachbarn, Herrn Meier, ragen. Nun möchte Herr Meier die Bäume fällen, da sie ihm angeblich Schatten und Laub in seinem Garten verursachen. Ich habe Bedenken, da mir die Bäume sehr wichtig sind und ich nicht möchte, dass sie einfach abgesägt werden.

Ich habe bereits mit Herrn Meier gesprochen, aber er besteht darauf, dass die Bäume auf meinem Grundstück stehen und somit sein Eigentum seien. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob das wirklich so ist. Kann Herr Meier einfach die Bäume fällen, ohne meine Zustimmung einzuholen? Gibt es rechtliche Vorschriften, die in diesem Fall gelten?

Meine Sorge ist, dass die Bäume gefällt werden und dadurch nicht nur die Optik meines Gartens beeinträchtigt wird, sondern auch die Umwelt. Die Bäume bieten Lebensraum für Vögel und Insekten und tragen zur Luftreinigung bei. Gibt es Möglichkeiten, wie ich verhindern kann, dass die Bäume gefällt werden?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten. Ich möchte gerne wissen, welche Rechte ich als Eigentümer der Bäume habe und ob es rechtliche Schritte gibt, die ich ergreifen kann, um die Bäume zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Müller

Paul Heuser

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Nachbarschaftsrecht bezüglich der Bäume in Ihrem Garten, die auf das Grundstück Ihres Nachbarn Herrn Meier ragen. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um Ihre Bäume machen und nicht möchten, dass sie einfach gefällt werden.

Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass die Bäume, die auf Ihrem Grundstück stehen, auch Ihr Eigentum sind. Das bedeutet, dass Herr Meier nicht einfach die Bäume fällen darf, ohne Ihre Zustimmung einzuholen. Im Nachbarschaftsrecht gibt es rechtliche Vorschriften, die das Verhältnis zwischen Nachbarn regeln und auch Eigentumsrechte an Bäumen und anderen Pflanzen schützen.

In Ihrem Fall könnte Herr Meier versuchen, aufgrund von Beeinträchtigungen durch Schatten oder Laub ein sogenanntes "Überhangsrecht" geltend zu machen. Dieses besagt, dass ein Grundstückseigentümer das Recht hat, überhängende Äste oder Wurzeln des Nachbarn zu beseitigen, wenn sie sein Grundstück beeinträchtigen. Allerdings muss dies im Rahmen des Zumutbaren geschehen und eine vorherige Information an den Nachbarn ist in der Regel erforderlich.

Da Sie jedoch an den Bäumen ein besonderes Interesse haben und diese auch einen ökologischen Wert für die Umwelt haben, könnten Sie argumentieren, dass ein Fällen der Bäume unverhältnismäßig wäre. Sie könnten Herrn Meier auch Alternativen vorschlagen, wie z.B. das Beschneiden der Äste, um die Beeinträchtigungen zu minimieren.

Sollte Herr Meier dennoch ohne Ihre Zustimmung die Bäume fällen, könnten Sie rechtliche Schritte einleiten, um Ihr Eigentum zu schützen. Sie könnten eine einstweilige Verfügung beantragen, um das Fällen der Bäume vorläufig zu stoppen, oder Schadensersatzansprüche geltend machen, falls die Bäume ohne Ihre Erlaubnis gefällt werden.

Ich empfehle Ihnen, sich in diesem Fall an einen spezialisierten Anwalt für Nachbarschaftsrecht zu wenden, der Sie umfassend beraten und Ihre Interessen vertreten kann. Wenn Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Paul Heuser

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