Muss Fahne am Haus durch Vermieter geduldet werden
Juni 7, 2014 | 45,00 EUR | beantwortet von Rechtsanwältin Jasmi Jasmin Pesla
Kurz und knapp:
Muss ich als Mieter eines Objektes dulden, dass 2 mal im Jahr am Objekt durch den Vermieter eine Fahne in eine dafür angebrachte Halterung am Objekt gesteckt wird? Zum Zwecke irgendwelcher Wallfahrten im Ort? Oder habe ich als Mieter dem Vermieter überlegene Rechte und kann diese Fahne entsprechend entfernen?
Sehr geehrter Fragesteller,
als Mieter haben Sie gegenüber dem Vermieter (der wahrscheinlich auch der Eigentümer des Hauses ist) keine überlegenen Rechte.
Der Vermieter hat -sofern er auch der Eigentümer des Hauses ist- das Eigentumsrecht, und könnte daher u.U. eher Ihnen untersagen, \"Flagge zu zeigen\"- sprich eine eigene Fahne anzubringen.
Auch wenn Ihr Vermieter selbst nur ein weiterer Mieter wäre,
dürften Sie die Fahne nicht einfach entfernen.
In diesem Fall müssten Sie sich an den entsprechenden Eigentümer wenden.
Etwas anderes könnte sich nur daraus ergeben, dass die Fahne Sie z.B. grob beleidigt, was aber bei einer Fahne für Wallfahrten sicher nicht der Fall ist.
Mit freundlichen Grüßen
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