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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Heizung wieder mal ausgefallen keine Reaktion von Vermieterin

Und wieder mal \\\"Vermieter-Problem\\\":

Binnen 2 Wochen ist nun zum zweiten Male unsere Heizungsanlage ausgefallen. Inzwischen im vierten Tag keine Heizung nutzbar, Warmwasser funktioniert. Zwar ist es aktuell draussen sehr warm - aber im Objekt (früher mal Bauernhof, von aussen isoliert) will diese Wärme nicht unbedingt ankommen. Theoretisch nur durch öffnen aller Fenster - was aber wieder eine enorme Lärmbelastung durch die Lage an einer Bundesstraße mit tägl. 4500 Fahrzeugen mit sich bringt.

Die Vermieterin (die überdies auch nur ein Haus unter uns wohnt) reagiert: Nicht. Keine Rückmeldung. Wir haben ein Fax an Ihrer Arbeitsstelle geschickt (weil sie von dort aus selbst schon Faxe mit Absendernummer an uns gesendet hat), sie reagiert nicht auf Einschreiben, nicht auf SMS ans Handy, nimmt bei Anrufen auf ihr Handy nicht ab (auch nicht bei unterdrückter Nummer). Sämtliche Festnetznummern der Vermieterin funktionieren \\\"auf einmal\\\" nicht mehr - nur die Meldung: \\\"Diese Rufnummer ist uns nicht bekannt\\\". Es scheint, als würde Sie sich regelrecht verstecken wollen - mit Absicht, denn die Streitigkeiten gehen nun schon in den dritten Monat.

Wir haben ihr eine Frist von 7 Tagen gesetzt die Heizung wieder zu reaktivieren. Sonst müssten wir die Miete kürzen, Ersatzheizgeräte anschaffen. Wir als Mieter haben beide Rheuma, vor allem meine Partnerin braucht eine kontinuierliche Wärme. Sehr kalter Flur, das Bad ohne Fenster: So nicht mehr möglich. Die Vermieterin weiß das. Heizungsanlage ist überdies auf dem Dachboden - zu dem hat man nur zutritt über eine weitere Wohnung im Obergeschoss (2 Wohnungen sind im Objekt, die obere ist nicht bewohnt aktuell). Der Gashauptanschluss ist wiederum bei uns im Keller.

Was können wir nun auf dem schnellst möglichen Wege tun, vor allem um überhaupt mal eine Reaktion zu erhalten was da los ist und wann mit einer Behebung zu rechnen ist? Es erfolgt ABSOLUT KEINE Kommunikation, es entsteht der Eindruck, dass die Dame uns \\\"auskühlen\\\" lassen will.

Vielen dank im Voraus...

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Wirksamstes Mittel ist regelmäßig die Mietminderung, die z.B. bei komplett ausgefallener Heizung im Winter sogar bis zu 100 % betragen kann. Daneben kann eine Nichtreparatur der Heizung trotz ordnungsgemäßer Anzeige beim Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen. Auch Schadensersatzforderungen, z.B. die Anschaffungskosten für einen Heizlüfter nebst hierdurch verursachter Stromkosten können gegenüber dem Vermieter bestehen.

Problematisch könnte in Ihrem Fall aber sein, ob tatsächlich ein Mietmangel aufgrund der ausgefallenen Heizung besteht, der von der Vermieterin umgehend abzustellen wäre. Denn grundsätzlich läuft die Heizperiode nur vom 01.Oktober bis zum 30.April. Zwar ist der Vermieter verpflichtet, z.B. bei einem Kälteeinbruch die Heizung wieder anzustellen, dies trifft aber auf die momentane Wetterlage kaum zu.

Allerdings kann sich aus den konkreten Begebenheiten, insbesondere der Beschaffenheit des Mietobjekts ggf. etwas anderes ergeben. Denn grundsätzlich haben Sie nach Ansicht der Gerichte einen Anspruch auf eine ganzjährige Durchschnittstemperatur von 20-22 Grad tagsüber (7-23 Uhr). Wird diese Temperatur trotz der derzeitigen Witterung aufgrund der baulichen Beschaffenheit in der Wohnung nicht erreicht, stehen Ihnen grundsätzlich die oben genannten Rechte zu (die wenn nötig auch gerichtlich durchgesetzt werden können). Eine andauernde Öffnung sämtlicher Fenster dürfte Ihnen hier nicht zumutbar sein.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

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Experte für Mietrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

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Rechtsanwalt Jan Wilking
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Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
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