Muss ich meinen YouTube-Kanal als Gewerbe anmelden?
März 17, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Edith Fischer
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Medienrecht,
ich betreibe seit einiger Zeit einen YouTube-Kanal, auf dem ich regelmäßig Videos zu verschiedenen Themen veröffentliche. Bisher habe ich mit meinem Kanal noch keine Einnahmen erzielt, da ich noch kein Partnerprogramm oder ähnliches nutze. Allerdings habe ich in letzter Zeit vermehrt Anfragen von Unternehmen erhalten, die gerne mit mir zusammenarbeiten möchten und mir dafür eine Vergütung anbieten.
Meine Frage ist nun, ob ich meinen YouTube-Kanal als Gewerbe anmelden muss, sobald ich mit Unternehmen kooperiere und dadurch Einnahmen erziele. Ich habe mich bereits informiert und gelesen, dass es darauf ankommt, ob ich meinen Kanal hauptsächlich aus kommerziellen Gründen betreibe oder nicht. Da ich jedoch auch aus Spaß und Leidenschaft an der Sache Videos erstelle und bisher keine Gewinne erzielt habe, bin ich mir unsicher, ob ich mein Hobby nun plötzlich als Gewerbe anmelden muss.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise rechtliche Konsequenzen zu befürchten habe, wenn ich Einnahmen aus meiner YouTube-Tätigkeit erziele, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben. Gibt es eine Möglichkeit, meinen Kanal weiterhin als Hobby zu betreiben und trotzdem mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen? Welche Schritte muss ich nun konkret unternehmen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?
Ich freue mich über Ihre professionelle Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge zu meiner Situation.
Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Schröter
Sehr geehrte Frau Schröter,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der rechtlichen Situation Ihres YouTube-Kanals in Bezug auf eine mögliche Gewerbeanmeldung. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie weiterhin mit Unternehmen zusammenarbeiten können, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, wann genau eine Tätigkeit als Gewerbe gilt. Nach deutschem Recht ist eine Tätigkeit dann gewerblich, wenn sie selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. In Ihrem Fall betreiben Sie Ihren YouTube-Kanal aus Spaß und Leidenschaft und haben bisher keine Gewinne erzielt. Das spricht eher dafür, dass es sich um eine private und nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Allerdings ändert sich die Situation, sobald Sie mit Unternehmen zusammenarbeiten und dadurch Einnahmen erzielen. Wenn Sie Vergütungen für Ihre Videos erhalten, kann dies als Gewinnerzielungsabsicht ausgelegt werden, auch wenn Sie Ihren Kanal primär aus Spaß betreiben. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass Ihre Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird und Sie verpflichtet sind, ein Gewerbe anzumelden.
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, Ihren Kanal weiterhin als Hobby zu betreiben und dennoch mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen. Dies ist möglich, wenn Sie die Einnahmen aus den Kooperationen als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit in Ihrer Steuererklärung angeben. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Sie alle Einnahmen korrekt versteuern und entsprechend in Ihrer Steuererklärung angeben.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich Ihnen, sich mit einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Medienrecht in Verbindung zu setzen. Ein Experte kann Ihnen genauere Auskünfte bezüglich der steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen geben und Ihnen individuelle Lösungsvorschläge unterbreiten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Edith Fischer
Rechtsanwältin für Medienrecht
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