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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Medienrecht

Darf ich Fotos von Personen ohne deren Erlaubnis in meinem Blog veröffentlichen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Renate Dietrich und betreibe einen Blog, in dem ich meine Reiseerlebnisse und kulinarischen Entdeckungen teile. In letzter Zeit habe ich vermehrt Fotos von Personen gemacht, die ich gerne in meinem Blog veröffentlichen würde. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich dazu die Erlaubnis der abgebildeten Personen einholen muss.

Bisher habe ich die Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht, da ich dachte, dass es ausreicht, die Gesichter zu unkenntlich zu machen. Allerdings habe ich nun Bedenken, dass ich damit gegen das Recht am eigenen Bild verstoße. Ich möchte keine rechtlichen Probleme bekommen und frage mich, ob ich die Fotos überhaupt verwenden darf.

Meine Sorge ist es, dass mir im Nachhinein Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche drohen könnten, wenn die abgebildeten Personen sich gegen die Veröffentlichung ihrer Fotos in meinem Blog wehren. Ich möchte daher gerne wissen, ob es rechtlich erlaubt ist, Fotos von Personen ohne deren explizite Einwilligung zu veröffentlichen und wie ich mich in Zukunft absichern kann, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Können Sie mir bitte sagen, ob ich die Fotos ohne Erlaubnis der Personen auf meinem Blog veröffentlichen darf und welche Maßnahmen ich ergreifen sollte, um mögliche rechtliche Probleme zu umgehen? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Renate Dietrich

Edith Fischer

Sehr geehrte Frau Dietrich,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Veröffentlichung von Fotos von Personen in Ihrem Blog. Das Recht am eigenen Bild ist ein wichtiges Thema im Medienrecht und es ist verständlich, dass Sie unsicher sind, wie Sie sich in dieser Situation verhalten sollen.

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass das Recht am eigenen Bild eine Person davor schützt, dass Bilder von ihr ohne ihre Einwilligung veröffentlicht werden. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich die Erlaubnis der abgebildeten Personen einholen müssen, bevor Sie deren Fotos in Ihrem Blog veröffentlichen. Das Unkenntlichmachen der Gesichter reicht in der Regel nicht aus, um das Recht am eigenen Bild zu wahren.

Wenn Sie Fotos von Personen ohne deren Einwilligung veröffentlichen, riskieren Sie rechtliche Konsequenzen in Form von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen. Die abgebildeten Personen könnten gegen Sie vorgehen und die Löschung der Fotos sowie Schadensersatz fordern. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es daher ratsam, im Vorfeld die Erlaubnis der Personen einzuholen, deren Fotos Sie veröffentlichen möchten.

Um sich in Zukunft abzusichern und rechtliche Konflikte zu vermeiden, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

1. Holen Sie die schriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen ein, bevor Sie deren Fotos veröffentlichen. In der Einwilligungserklärung sollten alle relevanten Informationen zum Verwendungszweck der Fotos und zur Dauer der Veröffentlichung enthalten sein.

2. Achten Sie darauf, dass die abgebildeten Personen volljährig sind oder die Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt wurde, falls es sich um Minderjährige handelt.

3. Respektieren Sie den Wunsch der abgebildeten Personen, falls sie nachträglich die Löschung ihrer Fotos aus Ihrem Blog verlangen.

4. Beachten Sie, dass das Recht am eigenen Bild auch für Prominente gilt und Sie auch hier deren Einwilligung einholen müssen, bevor Sie Fotos von ihnen veröffentlichen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie zukünftig rechtliche Probleme vermeiden können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne in meiner Online-Sprechstunde zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Edith Fischer
Rechtsanwältin für Medienrecht

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