Darf ich Bilder von meinem exklusiven Event auf Social Media teilen?
März 17, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Edith Fischer
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Medienrecht,
ich habe eine Frage bezüglich der Veröffentlichung von Bildern auf Social Media. Ich habe kürzlich ein exklusives Event organisiert und dabei wurden viele Fotos gemacht, auf denen auch Gäste zu sehen sind. Nun würde ich gerne einige dieser Bilder auf meinen Social Media Accounts teilen, um das Event zu dokumentieren und meinen Followern einen Einblick zu geben. Allerdings bin ich unsicher, ob ich dazu das Recht habe, da einige der Gäste prominent sind und möglicherweise eine Einwilligung zur Veröffentlichung benötigen.
Meine Sorgen liegen darin, dass ich möglicherweise gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen könnte oder mir rechtliche Konsequenzen drohen, wenn ich die Bilder ohne Erlaubnis der abgebildeten Personen veröffentliche. Ich möchte natürlich vermeiden, in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten und frage mich daher, wie ich am besten vorgehen sollte.
Können Sie mir bitte Auskunft darüber geben, ob ich die Bilder von meinem exklusiven Event auf Social Media teilen darf? Gibt es bestimmte rechtliche Vorschriften, die ich dabei beachten muss? Und welche Schritte sollte ich unternehmen, um sicherzustellen, dass ich keine Rechte Dritter verletze?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre fachkundige Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Schäfer
Sehr geehrte Frau Schäfer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Veröffentlichung von Bildern auf Social Media im Zusammenhang mit Ihrem exklusiven Event. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken machen, ob Sie die Bilder ohne Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlichen dürfen und welche rechtlichen Konsequenzen dies nach sich ziehen könnte. Ich werde Ihnen im Folgenden ausführlich Auskunft geben, wie Sie in dieser Situation am besten vorgehen sollten.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass das Recht am eigenen Bild ein Persönlichkeitsrecht darstellt, das im deutschen Recht durch § 22 KunstUrhG geschützt ist. Dies bedeutet, dass grundsätzlich niemand ohne Zustimmung in die Veröffentlichung seines Bildnisses einwilligen muss. Dies gilt auch für Prominente, die ein besonders hohes Interesse daran haben, ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren.
In Ihrem konkreten Fall sollten Sie daher sicherstellen, dass Sie von den abgebildeten Personen eine Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder auf Social Media erhalten. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei eine schriftliche Einwilligung aus Beweisgründen empfehlenswert ist. Beachten Sie dabei auch, dass die Einwilligung freiwillig und jederzeit widerruflich sein sollte.
Des Weiteren sollten Sie sicherstellen, dass Sie keine weiteren Rechte Dritter verletzen, wie etwa Urheberrechte an den Bildern selbst. Falls die Bilder von einem Fotografen gemacht wurden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die entsprechenden Nutzungsrechte erworben haben oder eine Lizenz zur Veröffentlichung der Bilder besitzen.
Zusätzlich sollten Sie darauf achten, dass die abgebildeten Personen nicht in einer unvorteilhaften oder beleidigenden Weise dargestellt werden, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Insgesamt ist es also wichtig, dass Sie vor der Veröffentlichung der Bilder auf Social Media die erforderlichen Einwilligungen einholen und sicherstellen, dass Sie keine Rechte Dritter verletzen. Auf diese Weise können Sie rechtliche Schwierigkeiten vermeiden und das Event dokumentieren, ohne gegen Datenschutzbestimmungen oder Persönlichkeitsrechte zu verstoßen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre fachkundige Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Edith Fischer
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