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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Telekom

Mein Sohn, 19 Jahre, hat bisher bei seiner Mutter gelebt, und hatte dort seinen Internetanschluss, der natürlich auf den Namen seiner Mutter lautete. Er war aber der einzige Nutzer. Provider war bzw ist die Telekom. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf ca 40 Euro
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr, wenn er nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Da mein Sohn dies nicht getan hat, läuft dieser Vertrag also nochmal ein weiteres Jahr.

Nun ist mein Sohn aber gerade dabei, in eine eigene Wohnung einzuziehen. Sein Internetprovider soll weiterhin die Telekom sein. Nach Auskunft der Telekom gibt es keine andere Möglichkeit, als die beiden Verträge parallel laufen zu lassen.
Da mein Sohn keine eigenen Mittel hat, gehen die knapp 500 Euro zu meinen Lasten

Gibt es irgendene Möglichkeit, um diese unnötigen Kosten zu vermeiden ?
Ich betone nochmals, dass die Mutter mit dem bestehenden Internetanschluss nichts anfangen kann, da sie keinen Computer besitzt und auch nicht mit einem solchen umgehen kann.

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

es gibt einzelne Amtsgerichte, die im Umzug einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des alten Telefonvertrages/Internetvertrags sehen.
Hier ist jedoch das Problem, dass der alte Anschluß nicht auf den Namen des Sohnes sondern auf den Namen der Mutter lautet und nicht die Mutter sondern der Sohn umzieht.

Hier hätte nicht der Sohn sondern die Mutter den alten Vertrag kündigen müssen. Dass sie dies nicht getan hat, weil sie glaubte, der Sohn würde sich darum kümmern und dass die Mutter keinen eigenen Computer hat, ist ein unbeachtlicher Motivirrtum und berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung des bisherigen Anschlusses.

Einen Anspruch auf vorzeitige Beendigung des bisherigen Vertrags gibt es nicht. Daher war die Auskunft der Telekom rechtlich korrekt.

Sie können der Telekom jedoch ankündigen, dass der neue Vertrag mit einem anderen preiswerteren Telefonanbieter geschlossen wird, wenn die Telekom nicht zur vorzeitigen Auflösung des alten Vertrags bereit ist. Denn wenn die Telekom wollte, könnte sie den alten Vertrag schon vor Ablauf des Jahres beenden. Sie ist nur nicht dazu verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Internet-,Computerrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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