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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Internetauftrit

Ich habe eine Abmahnung erhalten zu folgendem Sachverhalt.

ich betreibe bei E-Bay als gewerblicher Verkäufer 3 Accounts
Verkaufe dort die unterschiedlichsten Elektromaterialien

Hatte dort mitunter auch Energiesparlampen zum Verkauf angeboten. Die bezog ich von einen ungarischen Elektrogroßhandel, der diese aus China exportiert.

Wert der eingestellten Lampen keine zwischen 1 und 12 € Gesamtwert aller Leuchtmittel keine 300,00€


Ich bekam eine Abmahnung vom Anwalt.
Die Unterlassungserklärung unterschrieb ich, schickte Sie zurück.

Dann kam die Rechnung.
Kostenerstattung von 1657 Euro bei Streitwert 50.000 Euro

Die Höhe der Kostenerstattung macht mir etwas zu schaffen und erscheint mir zu hoch.

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,

Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Leider lässt sich aus der Ferne nicht abschließend beurteilen, ob die Abmahnung und somit die Kostenforderung gerechtfertigt sind.

Zumindest sind die 1657.- € korrekt bei einem durchschnittlichen Gebührenwert von 1,3 aus den 50.000.-€ errechnet.

Es müsste aber zunächst Einsicht in die Abmahnung und Ihr E-Bay-Angebot genommen werden, um zu beurteilen, ob die Höhe von 50.000.- € als Streitwert gerechtfertigt ist.

Sehr oft werden die Streitwerte auch bewusst überzogen hoch angesetzt. Dies ließe sich aber erst nach der Prüfung der Abmahnung feststellen.

Selbst falls die Abmahnung dem Grunde nach gerechtfertigt sein sollte, kann der geforderte Betrag mittels eines Rechtsanwalts oft noch deutlich herunter gehandelt werden.

Sehr gerne wäre meine Kanzlei Ihnen bei der Verteidigung gegen die Abmahnung behilflich. Im Falle einer Beauftragung würde ich Ihnen den hier geleisteten Erstberatungsbetrag in voller Höhe anrechnen.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen schönen restlichen Sonntagabend!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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