Darf ich Newsletter ohne Einwilligung der Empfänger versenden?
Oktober 31, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Irmgard Helbig
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Datenschutzrecht,
ich bin Paula Schlosser und habe eine Frage bezüglich des Versendens von Newslettern ohne Einwilligung der Empfänger. Ich betreibe einen kleinen Online-Shop für handgemachte Modeaccessoires und möchte gerne regelmäßig Newsletter an meine Kunden versenden, um sie über neue Produkte und Sonderangebote zu informieren. Bisher habe ich keine explizite Einwilligung der Kunden eingeholt, um ihnen Newsletter zusenden zu dürfen.
Meine Sorge ist, dass ich gegen geltende Datenschutzgesetze verstoße, wenn ich die Newsletter ohne Einwilligung der Empfänger versende. Ich möchte unbedingt sicherstellen, dass ich mich rechtlich korrekt verhalte und keine Abmahnungen oder Bußgelder riskiere.
Könnten Sie mir bitte erklären, ob ich Newsletter ohne Einwilligung der Empfänger versenden darf? Gibt es mögliche Ausnahmen oder Alternativen, die es mir ermöglichen, meine Kunden dennoch über Neuigkeiten aus meinem Online-Shop zu informieren, ohne gegen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Paula Schlosser
Sehr geehrte Frau Schlosser,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Versendens von Newslettern ohne Einwilligung der Empfänger. Es ist sehr wichtig, sich bezüglich des Datenschutzrechts korrekt zu verhalten, um Abmahnungen oder Bußgelder zu vermeiden.
Grundsätzlich ist das Versenden von Newslettern ohne die ausdrückliche Einwilligung der Empfänger nicht zulässig. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich, bevor personenbezogene Daten, wie E-Mail-Adressen, für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre und des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Verbraucher.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die es ermöglichen, Newsletter ohne explizite Einwilligung zu versenden. Eine Möglichkeit ist die sogenannte „Soft-Opt-In“-Regelung. Diese besagt, dass Sie Kunden, deren E-Mail-Adressen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen erhalten haben, vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen bewerben dürfen, solange sie bei der Erhebung der E-Mail-Adresse die Möglichkeit hatten, der Verwendung für Werbezwecke zu widersprechen und dies nicht getan haben. In Ihrem Fall als Online-Shop Betreiberin könnte diese Regelung relevant sein, falls Kunden bei der Bestellung nicht explizit widersprochen haben.
Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung von sogenannten Opt-Out-Optionen. Dabei haben Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit vom Erhalt der Newsletter abzumelden. Dies muss klar und deutlich in jedem Newsletter kommuniziert werden und es muss einfach möglich sein, sich abzumelden.
Es ist dennoch empfehlenswert, die Einwilligung der Empfänger einzuholen, um auf der sicheren Seite zu sein. Dies kann beispielsweise durch das Hinzufügen eines Häkchens im Bestellvorgang oder durch eine separate Einwilligungserklärung geschehen.
Ich empfehle Ihnen, die genauen rechtlichen Anforderungen mit einem spezialisierten Anwalt für Datenschutzrecht zu besprechen, um sicherzustellen, dass Sie alle Vorschriften einhalten. So können Sie sicherstellen, dass Sie sich rechtlich korrekt verhalten und keine rechtlichen Konsequenzen riskieren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Irmgard Helbig
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