Beamter mit Nebentätigkeit
Beamtenrecht: Ein Kommunalbeamter (Mitte 50, A 13, Beamter auf Lebenszeit), ist bei seiner Behörde in leitender Funktion einer Organisationseinheit tätig. Er läßt sich von seinem Arbeitgeber (Kreisstadt) gem. 78e LBG beurlauben. Gleichwohl übt er...