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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Datenschutzrecht

Darf ich personenbezogene Daten außerhalb der EU speichern?

Sehr geehrte Rechtsanwältin für Datenschutzrecht,

ich heiße Artur Wolf und bin Inhaber eines kleinen Unternehmens, das internationale Kunden betreut. In letzter Zeit habe ich darüber nachgedacht, personenbezogene Daten außerhalb der EU zu speichern, um die Effizienz meiner Arbeitsabläufe zu verbessern. Allerdings bin ich mir unsicher, ob dies rechtlich erlaubt ist und welche Konsequenzen es haben könnte.

Derzeit speichere ich alle Daten meiner Kunden auf Servern innerhalb der EU, um die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Da jedoch viele meiner Kunden außerhalb der EU ansässig sind, frage ich mich, ob es rechtlich zulässig wäre, ihre Daten außerhalb der EU zu speichern.

Ich mache mir Sorgen, dass dies gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen könnte und mein Unternehmen dadurch rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt sein könnte. Deshalb würde ich gerne von Ihnen wissen, ob es möglich ist, personenbezogene Daten außerhalb der EU zu speichern, und wenn ja, welche Schritte ich unternehmen muss, um dies rechtlich abzusichern.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen könnten, um meine Arbeitsabläufe zu optimieren, ohne gegen geltendes Datenschutzrecht zu verstoßen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Artur Wolf

Irmgard Helbig

Sehr geehrter Herr Wolf,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Speicherung personenbezogener Daten außerhalb der EU und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen. Als Rechtsanwältin für Datenschutzrecht stehe ich Ihnen gerne mit meinem Fachwissen zur Verfügung, um Licht in diese rechtliche Fragestellung zu bringen.

Grundsätzlich ist es nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlaubt, personenbezogene Daten außerhalb der EU zu speichern. Allerdings gibt es hierbei einige wichtige Aspekte zu beachten, um sicherzustellen, dass die Daten angemessen geschützt sind und die Datenschutzvorgaben eingehalten werden.

Zunächst sollten Sie prüfen, ob das Land, in dem die Daten gespeichert werden sollen, ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Die EU-Kommission hat eine Liste von Ländern erstellt, die als sicher gelten und in denen personenbezogene Daten ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen gespeichert werden dürfen. Wenn das Zielland nicht auf dieser Liste steht, müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen.

Des Weiteren sollten Sie sicherstellen, dass in den Verträgen mit den Dienstleistern, die die Daten außerhalb der EU speichern, die erforderlichen Datenschutzklauseln enthalten sind. Diese Klauseln regeln, welche Maßnahmen der Dienstleister ergreifen muss, um die Daten angemessen zu schützen und die Datenschutzvorgaben einzuhalten.

Zusätzlich empfehle ich Ihnen, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, um potenzielle Risiken für die Datenschutzrechte der betroffenen Personen zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Eine solche Folgenabschätzung kann dazu beitragen, die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung außerhalb der EU zu gewährleisten.

Insgesamt ist es also grundsätzlich möglich, personenbezogene Daten außerhalb der EU zu speichern, solange angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden und die Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Ich empfehle Ihnen, sich individuell beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Datenverarbeitung den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Irmgard Helbig

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