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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Bankrecht

Erst Kreditzusage danach eine Absage

Guten Tag,

wir haben folgenden Fall vorliegen:

Im Juni haben wir uns nach einem neuen Immobilienkredit umgesehen, um vom günstigen Marktzins zu profitieren und Umschuldungen vorzunehmen. Hierbei haben wir uns an den uns auch lange zeit Vertrauten Vertreter gewandt, der bis dato sich auch um unsere Versicherungsangelegenheiten gesorgt hat.

Dieser Vertreter machte uns dann im Juli ein für uns lukratives Angebot. Er schlug uns ein variables Kreditdarlehen vor mit einem eingebauten Zinscap, was zur Folge hatte, dass unsere monatlichen Belastungen natürlich rapide gefallen wären. Er kalkulierte uns die neu entstehende monatliche Belastung vor, derer wir schließlich auch zusagten und somit die Prüfungsphase beginnen konnte. Nach einiger Zeit kam dann auch laut ihm die Zusage, die er uns ggü. ( 3 Zeugen) abermals wiederholte, weshalb nun begonnen werden konnte, die bisherigen Banken und andere Gläubiger um die Ablösesummen zu fragen. Er unterstützte uns hierbei natürlich und übernahm die notwendigen Formalia, was die Zusendung der Ablösesummen betraf, sodass zu keiner Sekunde der Gedanke entstehen musste, dass die Zusage auf wackeligen Beinen steht. Im Vertrauen darauf schickten unsere bisherigen Immobilienbanken die Ablösesummen zu, sodass an sich nur noch der Schritt der Ablöse fehlt. Doch nun die Entwicklung in diesem Monat:

Der Vertreter meinte nun, dass die Bank nicht mehr den vor 3 Monaten abgemachten Betrag finanziere, da es Probleme hinsichtlich des Beleihungswertes gäbe. Die erste Kalkulation, die eine monatliche Belastung von 680€ ergab, stieg nun auf 1076€+x, folglich hatten wir nun eine Mehrbelastung von über 400€ zu erwarten, obwohl anfangs alles auch ohne Zweifel auf die 680€ hinauslief. Im Vertrauen darauf haben wir natürlich uns nicht weiterhin orientiert und uns darauf verlassen, dass nach wiederholten Zusagen, die Sache reibungslos ablaufen wird, doch genau das Gegenteil ist nun der Fall.

Wie können wir dagegen vorgehen? Haben wir Schadenersatzansprüche ggü dem Vertreter? Wir stehen nun natürlich auch sehr schlecht ggü. unseren bisherigen Banken da, denen wir makellos bis dato unsere Zahlungen geleistet haben, aber jene sicherlich ein anderes Bild von uns nun haben als bisher.

Mit der Bitte um Ihre Unterstützung

Andreas Scholz

Sehr geehrter Fragesteller,

im Folgenden gehe ich davon aus, dass Sie den Vertrag unter diesen Bedingungen nicht mit der Bank abgeschlossen haben.

Zwischen Ihnen und dem Vertreter bestand ein vertragliches Verhältnis vermögen dessen dieser Ihnen die Vermittlung einer günstigen Finanzierungsmöglichkeit schuldete. Wie auch immer das Vertragsverhältnis zu qualifizieren ist, steht Ihnen bei Schlechterfüllung ein Schadensersatzanspruch zu.

Hierfür müsste Ihnen aber auch ein Schaden tatsächlich entstanden sein. Sofern ein in Aussicht gestellter Darlehensvertrag wider Zusage nicht zustande gekommen ist, hätten Sie schon einmal keine Provision oder andere Vergütung an den Vertreter zu entrichten.

Aufwendungen, die Sie im Vertrauen auf den Vertragschluss gemacht haben und billigerweise auch machen durften, können Sie ebenfalls ersetzt verlangen.

Ist Ihnen bislang bis auf einen eventuellen Renomeeverlust kein monetärer Schaden entstanden, haben Sie auch keinen Ersatzanspruch gegen den Vertreter.

Einen Zwang, den in Aussicht gestellten Darlehensvertrag (mit den intendierten Bedingungen) zu Stande zu bringen, können Sie auf den Vertreter nicht ausüben.

Im Ergebnis ist also zu sagen, dass Sie an den Vertreter jedenfalls die Vergütung nicht schulden.

Einen Schadensersatz können Sie nur verlangen, wenn Ihnen ein solcher (monetär) entstanden ist.

Aufwendung, die Sie im Vertrauen auf das Zustandekommen gemacht haben, können Sie ebenfalls vom Vertreter ersetzt verlangen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft haben zu können. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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Experte für Bankrecht

Andreas Scholz