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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Bankrecht

Bank erzeugt Schufaeintrag

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

meine Frage bezieht sich auf einen Schufa-Eintrag, der durch die Barcley-Card erzeugt wurde.
Das kam folgendermaßen zustande:
aufgrund dessen, dass ich auf Gelder eines Geschäftspartner warten musste, geriet ich mit den Zahlungen der Kreditkarten-Beträge in Rückstand. Um jedoch negative Auswirkungen zu vermeiden, blieb ich mit der Bank in Telefonischen Kontakt. Im Februar 2011 wurde dann auch, wie besprochen, eine Abbuchung vorgenommen. Parallel hatte ich eine Schufaauskunft benötigt und diese bestellt. Da musste ich feststellen, dass ein Schufa-Eintrag erzeugt wurde: Karte gekündigt aufgrund Zahlungsrückstände. Ich rief dann bei der Bank an und diese teilte mir dann mit, dass sie mir die Kündigung zugesandt hätten - die ich jedoch nicht bekam. Zudem teilten Sie mir mit, dass der Eintrag zwei Jahre bestehen bleiben würde. Sie hielten daran fest, dass die Kündigung bestehen bliebe und so zahlte ich einige Tage danach den vollständigen Betrag, die auf die Karte belastet war. Jedoch wurde auch nach mehreren Rückrufen keine Rückmeldung an die Schufa gemacht. Als dies dann doch geschah, stand ein falsches Datum der Rückzahlung darin. Zudem erkundigte ich mich und stellte mit Einbeziehung deren eigener AGB, dass ein Schufaeintrag zusätzlich separat angekündigt werden muss bevor er gemacht werden darf. All das ist, wie gesagt nicht geschehen und so habe ich den Eintrag mehrfach erfolglos schriftlich reklamiert. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten. Parallel habe ich über das Schufa-Portal Kontakt zu Schufa aufgenommen, was zunächst auch erfolglos blieb. Erst der Kontakt über Email direkt mit der Schufa bewirkte zumindest eine korrekte Datumsangabe der Rückzahlung. Der Eintrag blieb jedoch bestehen.

Jetzt meine Frage: kann ich den Eintrag durch rechtlich Hilfe löschen lassen? Reicht die Abbuchung, die parallel zum Schufaeintrag erfolgte und die ursprünglich falsch geleisteten Angaben aus, um die Austragung zu erzwingen?

Mit freundlichen Grüßen
C.B.

Steffan Schwerin

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Mit der Schufa ist es immer ein Kreuz.

Viele Banken und sonstige Vertragspartner machen auch immer voreilig solche Einträge bei der Schufa und melden irgendwelche Forderungen dort.

Die Forderung ist hier erledigt und daher von der Schufa zu löschen.

Wenn die Schufa selbst den Eintrag nicht löscht, muss man direkt gegen Barclay vorgehen, damit die bei der Schufa den Löschungsvermerk auslösen.

In der Regel ist dies unproblematisch umsetzbar.

Sollte Barclay nicht mitspielen, dann kann man auch gerichtlich vorgehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Steffan Schwerin

Steffan Schwerin

Jena

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