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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

vom AG kündigen lassen, Barrieren vermeiden

Hintergrund:
Ich möchte ohne Sperrfrist ALG1/Gründungsförderung bekommen. Und dazu versuchen mich vom AG (betriebsbedingt unter Einhaltung der kündigunsfrist) kündigen zu lassen, ggf. auch in Kombination mit einem Aufhebungsvertrag. Das Unternehmen hat einen Betriebsrat(BR) so dass es zu einer Anhörung der Kündigung kommt. Betriebsbedingte Kündigungen wären wirtschaftl. z.Z. begründbar. Es gibt eine BV das z.Z. keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden.

Hier mein Fragen:
1: welche Risiken ergeben sich dadurch für den AG(bspw. Kündigunsschutzklage von mir,..)?
2. Wie können diese Risiken für den AG minimiert/elimiert werden(Bsp. Aufhebungsvereinbarung zur Kündigung,..)?
3. welche strafrechtl. Konsequenzen kann eine vom AN initierte AG seitige Kündigung für beide Parteien haben? Wie weit ist das überhaupt zulässig?
4. In wie weit ist der BR verpflichtet in diesem Fall meine Interessen zu vertreten? (hier habe ich mal gelesen, dass der BR für die Vertretung der Belegschaftsinteressen und nicht für die Vertretung der Einzelinteressen verpflichtet ist)

Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Falls der Sachverhalt oder die Fragen nicht ausreichend formuliert sind, dann weisen Sie bitte darauf hin, damit ich das ggf. noch nachreichen kann.

Andreas Scholz

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne kann ich Ihnen Rechtsprechungsnachweise zu Ihrer Thematik beibringen. Lassen Sie mich dies durch Nutzung der entsprechenden Funktion wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA




Sehr geehrter Fragesteller,


Kündigen Sie selbst oder schließen Sie einen Aufhebungsvertrag, so fallen Sie in die Sperrfrist.

Etwas anderes nimmt die Rechtsprechung für Aufhebungsverträge und nur für den Fall an, dass für den AN ohnehin die betriebsbedingte Kündigung anstand. Genau dies ist aber aufgrund der entgegenstehenden BV nicht der Fall. Daher haben Sie im Fall der Eigenkündigung oder des Aufhebungsvertrages mit einer Sperrfrist zu rechnen.

Lassen Sie sich vom AG trotz BV kündigen und erheben Sie keine Kündigungsschutzklage, so steht die Rechtsprechung auf dem Standpunkt, dass von Ihnen dann eine Kündigungsschutzklage zu verlangen ist, wenn die Kündigung offensichtlich ungerechtfertigt war. Bei der von Ihnen genannten BV ist hiervon auszugehen, so dass auch hier die Sperrfrist droht.

Der Betriebsrat kann freilich im Falle einer Kündigung nicht in Ihrem Namen Klage erheben. Wenn Sie die Hilfe des Betriebsrates nicht von sich aus in Anspruch nehmen oder annehmen, wird dieser auch nicht tätig.

Als strafrechtliche Konsequenz ist ein sozialleistungsbetrug nicht vollkommen auszuschließen, wenn auch für den Sozialträger schwer nachweisbar.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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Experte für Arbeitsrecht

Andreas Scholz