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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Rechtsberatung bzgl. Arbeitsrechtlicher Frage

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte Sie um Ihre Rechtsberatung bzgl. Arbeitsrechtlicher Frage.
Mein Name ist Jong Kuk Lee und seit dem 17. August 2009 abeite ich bei einer koreanischen Firma.
Nach meine Ansicht arbeitete ich sehr fleißig und sachkompetent. Mein Arbeitsplatz ist ganz neue Stelle bei meiner Firma. Daher ist es mir wirklich schwierig meine Aufgabe zu bestimmen.

Al Risk Manager bin ich eingestellt. Aber ich konnte als solcher nicht fungieren, weil solcher Risikomanagement durch den Mutterkozern in Korea durchgeführt ist.

Daher habe ich andere Aufgabe gemacht, dass die Firma mir beauftragt hat. Die Aufgabe waren verschieden und unterschiedlich. Aber ich meine, ich habe meine Aufgabe gut erledigt.

Aber seit dem 22. 12. 09 stehe ich unter Druck von einem Manager, dass ich jetzige Firma verlasse und bei einer anderen Firma arbeite. Der Grund ist wegen meiner Privatsaffäre, die mit meiner Arbeitsleistung nichts zu tun hat.

? Chronologische Abläufe des Sachverhaltes

- 15. Juni 2009 : Abschluss des Arbeitsvertrages
- 17. August 2009 – 11. September 2009: Arbeitsbeginn ohe Arbeitserlaubnis vom AfA
- 22. Dezember 2009 :
Der Logistic Manager verlangt erster mal auf grund meiner Privatsaffäre mich, dass ich jetzige Firma freiwillig verlasse. Dagegen bat er mir anderen Arbeitsplatz bei anderen Firma.

- 28. Dezemebr 2009 : Durch den Arbeitsvermittlung von diesem Losigstic Manger habe ich einen Vorstellungsgespräche bei einer anderen Firma gemacht. Aber die Vermitttlung ist fehlgeschlagen.

- bis jetzt : Ich habe keine Kündigung von jetzigen Firma erhalten. Aber Ich stehe unter Druck, dass ich jetzige Firma zu verlassen. Bis wann ich bei jetzigen Firma arbeiten kann, weiss ich nicht genau, hochwahrscheinlich bis zum Ende dieses Monates?

? Was ich problematisch sehe, sind folgende :
1. illegale Beschäftigung vom 17. August 2009 – 11. September 2009


2. Arbeitsrechtsverletztung

Bis jetzt habe ich weder mündliche noch schriftliche Mahnung bzgl. Meiner Arbeitsleistungen erhalten. Statt dessen hat der Logistic Manager wegen meiner Privatsaffäre verlangt, mich meinen Arbeitsplatz freiwillig niederzulegen und einen Arbeitsplatz bei einer anderen Firma zu suchen.
Vor allem ist die Probezeit bei meinem Arbeitsvertag für sechs Monaten geregelt. Somit befinde ich mich bis zum 15. Februar 2010 bei der Probezeit. Bis jetzt habe ich keine schriftlich Kündigung von jetzigen Firma erhalten.

Was ich wirklich problematisch sehe, ist die Art und Weise, mit der der Logistic Manager die Information über meine Privatsaffäre verschaffen hat. Er hat heimlich mit meinen Bekannten Gespräch durchgeführt, damit konnte er solche Information verschafft und damit zwingt mich, mein Arbeitsverhältniss bei jetzigen Firma zu beenden.

Außerdem ist es mir sehr fraglich, ob er solche Entscheidung aus eigene Initiative treffen kann. Ich vermute, dass er grünes Signal bei der Umsetzung und Abwicklung meiner Küdigung inoffizieller Weise vom Geschäftsführer und HR Manager bekommen hat. Leider gibt es bei jetzigen Firma keinen Betriebsrat, der mir bei dieser Sache helfen kann.


Was ich noch problematisch sehe, es gibt keinen Zusammenhang zwischen meiner vorgeplaten Kündigung und schlechten Arbeitsleistungen. Wenn ich diese Kündigung bzgl. Meiner Privatsaffäre annehmen muss, sehe ich dies unverhältnissmäßig und nicht sachbezogen.

Fraglich ist, ob meine Firma mich wegen solcher Privatsaffäre kündigen kann?

Es is mir auch zweifelhaft, ob der Logistic Manager für solche Entscheidung berechtigt ist ?

Ich bitte Sie um Ihre rechtliche Beratung?

Wie kann ich gegen solchen Maßnahmen rechtilch vorgehen?

An welche Stelle kann ich mich wenden, um Hilfe zu bitten?

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir erste abreitsrechtliche Orientierung zeigen würden und verbleibe

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Jong Kuk Lee

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich zu Ihrer Anfrage sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:

Wenn ich Ihren Sachverhalt richtig interpretiert habe, befinden Sie sich zurzeit noch in der Probezeit, sodass Sie grundsätzlich ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden können (und natürlich auch selber kündigen können).

Eine Kündigung hat jedoch gem. § 623 BGB zwingend schriftlich zu erfolgen. In Ihrem Fall liegt also somit noch gar keine wirksame Kündigung vor, so dass Ihr Arbeitsverhältnis aktuell noch ganz normal weiter besteht.

Ferner in Ihrem Fall zu Kündigung berechtigt ist, kann ich aus der Ferne abschließend nicht sagen, gleich die vertraglichen Bedingungen in Ihrer Firma nicht kenne. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zu Kündigung berechtigt. Dieser kann aber beispielsweise auch den Geschäftsführer oder auch Abteilungsleiter, Bereichsleiter, ermächtigen, Kündigung für ihn auszusprechen.

Ob Ihr Verhalten für eine Kündigung ausreicht, lässt sich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht abschließend beurteilen. (In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal kurz darauf hinweisen, dass eine Angabe von Gründen bei einer Kündigung in der Probezeit sowieso nicht notwendig ist).

Es ist jedenfalls so, dass das private Verhalten eines Arbeitnehmers grundsätzlich nicht zu einer Kündigung führen kann. Eine Ausnahme hiervon ist jedoch, sofern das private Verhalten auf Ihre Arbeitsleistung oder den Ruf der Firma einen schädigenden Einfluss hat.

Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann ich ohne weitere Informationen nicht beurteilen.

Sofern Sie keinen Betriebsrat in dem Unternehmen haben, bleibt Ihnen grundsätzlich nur die Möglichkeit, mit Ihrem Arbeitgeber/Geschäftsführer zu sprechen.

Sie könnten natürlich einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen, damit dieser mit Ihrem Arbeitgeber bzw. den Manager in Kontakt tritt.
Hauptproblem in Ihrem Fall wird jedoch sein, dass Sie sich noch in der Probezeit befinden und somit eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich ist.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag und einen erfolgreichen Wochenstart!

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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