Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Elternzeit - Neuer Arbeitsvertrag wegen 2 Monate arbeiten

Hallo,

zurzeit bin ich in Elternzeit für 24 Monate, mein Mann nimmt jetzt aber die 2 Vätermonate in anspruch, sodass ich wieder für 2 Monate in meiner Firma arbeite.(Hatte dort ein Volzeitvertrag unbefristet) heute hat mir mein AG einen neuen Arbeitsvertrag vor die Nase gelegt:

Dort steht drin unter
1.1 "Befristetes Beschäftigungsverhältnis mit sachlichem Grund"

Es liegt ein befristetes Beschäftigungsverhältnis gemäß §14 Abs.1 TzBfG (mit sachlichem Grund) vor, das am 01.02 beginnt und am 01.04.10 endet.

12.11 Mit inkrafttreten dieses Arbeitsvertrages, bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen frühestens zum 01.12.2007, treten alle anderweitigen Vertragsregelungen, gleich welcher Art, außer kraft.

Kann ich den Vertrag ruhig unterschreiben oder verliert mein alter Arbeitsvertrag seine Gültigkeit und ich bin ab 01.04.10 arbeitssuchend.

Vielen Dank

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Sie haben die Lage schon richtig eingeschätzt. Wenn Sie diesen Vertrag so unterschreiben, hat Ihr alter Arbeitsvertrag keine Gültigkeit mehr und nach Ablauf der Befristung laufen Sie Gefahr, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen den Vertrag nicht verlängert.

In diesen Zusammenhang möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass Ihr Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet ist, nach der Elternzeit Sie zu denselben Konditionen wie vorher zu beschäftigen.

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.

So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine
völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagabend!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax. 0471/57774

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Arbeitsrecht

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Bremerhaven

Amtsgerichtsbezirk: Bremerhaven

Berufshaftpflichtversicherung:

R+V Versicherung AG
Taunusstr.1
65193 Wiesbaden



Die Rechtsanwaltskanzlei Newerla beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Familien-, dem Erb-, dem Wettbewerbs-, Internet- und Computerrecht sowie dem allgemeinen Zivilrecht.

Neben der klassischen
Rechtsberatung und der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Vertretung hat sich die Kanzlei auf die Erstellung sowie Überprüfung von Verträgen jeglicher Art, sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Onlineauftritten sowie die Abwehr wettbewerbsrechtlicher, sowie marken- und urheberrechtlicher Abmahnungen spezialisiert.

Expertenwissen:
  • Medienrecht
  • Internet-,Computerrecht
vollständiges Profil