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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Kündigung in der Probezeit

Ich habe einen Arbeitsvertrag zum 01.10.09 abgeschlossen.
Vertraglich ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen während
der Probezeit vereinbart.
Kann ich am 1.10. (erster Arbeitstag) meine Kündigung
persönlich gegen Unterschrift zum 15.10.09 abgeben, um
am 16.10.09 eine neue Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber
zu beginnen?

Vielen Dank im voraus für Ihre kompetente Antwort und
freundliche Grüße

Andreas Scholz

Verehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,

so wie Sie den die Sache schildern, können Sie in der Tat gleich zum genannten Zeitpunkt die Kündigung erklären und das neue Arbeitsverhältnis zum genannten Zeitpunkt beginnen. Die von Ihnen genannte Regelung entspricht der im Gesetz in § 622 Abs. 3 BGB vorgesehenen Regelung bei Arbeitsverhältnissen mit vorlaufender Probezeit. Diese Regelung gilt für beide Vertragspartner, sowohl für den AN als auch für den AG.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben, bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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Andreas Scholz