Behandlungsfehler
Gefragt am 15.06.201908:06 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1385
Hallo
Darf man bei einem Patient mit einer Hämophagozytische Lymphohistiozytose, Antikörper verabreichen sprich Immunglobuline. Seit dieser Verabreichung geht es dem Orient deutlich schlechter
08:06 Uhr
Antwort von Dr. med. Ive Dr. Schaaf (Frage zu Onkologie)
Guten Morgen,
wenn Sie einen Behandlungsfehler nachweisen und auf rechtlichem Weg verfolgen möchten, müssen Sie dem Arzt nachweisen, dass er sich nicht an die geltenden Leitlinien gehalten hat, sofern solche Vorhanden sind.
Leitlinien sind allerdings keine verbindlichen Vorschriften, sondern nur wohlbegründete Expertenempfehlungen.
Was die Hämophagozytische Lymphohistioozytose betrifft, so findet sich die Imminuglobulingabe zwar nicht im einheitlichen Therapieprotokoll, dieses wurde aber 1984 erstellt und in den letzten 35 Jahren wurden weitere ERfahrungen gesammelt, unter anderem gute Erfahrungen mit der Gabe von Immunglobulinen, siehe auch:
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