SteuerberaterImmobilienbesteuerung3. Dezember 2019
Minderung der Spekulationssteuer durch nachträgliche Zahlung an Käufer
Wir mussten aus verschiedenen Gründen bereits im August 2019 unser vermietetes (und damit nicht selbst bewohntes) Einfamilienhaus verkaufen. Dieses wurde im März 2010 erworben, so dass die Spekulationssteuer fällig wird und wir diese dann 2020 mit Einkommensbescheid für 2019 entrichten müssen.
Jedoch fordern die Käufer nun nach erfolgter Kaufpreiszahlung und Übergabe eine Entschädigungszahlung für aufgetretene und nicht kommunizierte Mängel. Es wird vermutlich eine außergerichtliche Einigung mit den Käufer geben.
Die Frage stellt sich nun, ob eine solche - nachträgliche - Entschädigungszahlung vom ursprünglichen Veräußerungsgewinn abgezogen werden kann und vor allem, ob dies auch dann noch möglich ist, wenn die entsprechende "Mängelbeseitigungszahlung" erst 2020 geleistet wird. Die Verhandlungen werden sich nämlich vermutlich noch etwas hinziehen. Eine entsprechende Zahlung an die Käufer würde ja nach wie vor in Zusammenhang mit dem Verkaufserlös stehen.
K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
26. Januar 2010
Guten Abend,
grundsätzlich wäre eine Verrechnung mit dem Gewinn im Jahr 2019 möglich. Wird allerdings die Entschädigung erst im Jahr 2020 gezahlt, so müsste dieser Verlust ins Jahr 2019 zurück getragen werden. Denn im Rahmen der Einkommensteuer kommt es grundsätzlich auf die Z...
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