Ansatz einer Leistungsrückforderung der PKV in der Steuererklärung | frag-einen.com
SteuerberaterEinkommensteuererklärung19. Juni 2019

Ansatz einer Leistungsrückforderung der PKV in der Steuererklärung

Der Sachverhalt ist wie folgt: Mit der Geburt des 2. Kindes im Mai 2014 hat sich der Beihilfeanspruch meiner Frau von 50% auf 70% erhöht. (Beamtrenrecht RLP) Entsprechend wäre der PKV-Tarif günstiger geworden. Leider wurde diese Umstellung damals nicht vorgenommen (wessen Schuld das war ist unklar). Ende 2017 hat die debeka diesen Fehler bemerkt und eine rückwirkende Tarifumstellung vorgenommen. Finanzielle Folge: Eine Beitragssrückerstattung von Mai 2014 - Dezember 2017 in Höhe von rund 3.000 Euro. Dagegen eine Leistungsrückforderung in Höhe von ebenfalls ca. 3.000 Euro. Beihilfe hat unter Verweis auf Verjährungsfristen nur für 1 Jahr die Leistungen übernommen. Die Beitragsrückzahlung und Leistungsrückforderung erfolgte im Januar 2018, ist also für die Steuererklärung 2018 wirksam. Die Beitragsrückzahlung geht ja voll zu Lasten der Vorsorgeaufwendungen die 3.000 euro niedriger sind. Frage: Wie kann ich die Beitragsrückforderung in der Steuererklärung ansetzen, damit dieser Vorgang für uns nicht steuerwirksam wird. Außerordentiche Aufwendungen zumutbare Grenze (Zusammenveranlagung) aut TAXMAN: 3.166 Euro.
K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
14. August 2009
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage bei frag-einen.com! Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten. Grundsätzlich sind die Beitragserstattungen für Vorjahre zwingend nach dem Zuflussprinzip zu berücksichtigen und mindern daher die Sond...
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