26. Februar 2020
Liquidationseröffnungsbilanz KG
Ich muss eine Liquidationseröffnungsbilanz einer KG auf den 01.01.2020 erstellen. Die Schlussbilanz zum 31.12.2019 ist fertig.
Muss ich das noch vorhandenen Anlagevermögen mit dem steuerlichen Wert vom 31.12.2019 übernehmen oder mit dem voraussichtlichen Veräußerungspreis?
Übernehme ich die Kapitalkonten der Gesellschafter (wie ?) oder verteile ich den Saldo aus Aktiva - und Passiva, der sich zum 01.01.2020 rechnerisch ergibt, auf je ein Kapitalkonto für jeden Gesellschafter oder auf ein einziges Kapitalkonto?
H
RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl
· Amberg
26. Juli 2010
Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilde...
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