9. September 2019
Rechtsdienstleistungsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf das Rechtsdiensteistungsgesetz.
In Internetforen erlebt man nicht selten, dass Menschen eine Rechtsberatung suchen, ohne dafür einen richtigen Rechtsanwalt bezahlen zu wollen.
Meine Fragen:
1. Wer begeht hier eine Ordnungswidrigkeit nach dem RDG? Der Fragesteller und / oder der Antwortgeber?
2. Wie sind hier die Verjährungsfristen?
Ich selbst halte mich strikt an die Vorgaben, aber für viele andere scheint das total egal zu sein.
E
Verifizierter Experte
16. November 2009
Es drohen isofern rechtliche Konsequenzen in Form einer
Abmahnung des Verhaltens unter Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
Aufforderung zur Löschung
und Zahlung einer Strafe im Wiederholungsfalle und
bei Weigerung der Abgabe der Unterlassun...
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E
Verifizierter Experte
15. November 2009
Sehr geehrte Fragestellerin, Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für ihre Anfrage im Bereich Recht.
Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:
Hier muss man zunächst differenzieren:
innerhalb einer geschlossenen Gruppe, innerhalb derer famili#re Bindungen best...
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