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Steuerrechtliche Besonderheit Dreiecksgeschäft bzw. Reihengeschäft und die Vorsteuer

Gefragt am 05.07.2018
15:21 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1576

 

Ein Unternehmer A in Köln erhält eine Bestellung von einem Unternehmer B aus Wien. Der Unternehmer A aus Köln gibt diese Bestellung bei einem Unternehmer C in München in Auftrag und dieser Unternehmer C in München produziert die Ware und versendet diese direkt nach Wien, beliefert also Unternehmen B direkt.

Unternehmer A erhält Rechnung von Firma C mit Mehrwertsteuer innerhalb Deutschlands und berechnet dann wiederum Unternehmen B. In Wien.

Hier die Frage:

Wie ist dieser Vorgang steuerrechtlich für Unternehmen A zu sehen ? Ist das ein innergemeinschaftlicher Erwerb? Reihengeschäft oder Dreiecksgeschäft? Berechnet der Unternehmer A den Unternehmer B in Wien ohne Umsatzsteuer und kann er dann die Vorsteuer geltend machen ?
Ist es steuerlich sinnvoller, wenn Unternehmer A die Ware selbst abholt und nach Wien versendet oder selbst eine Spedition beauftragt?


Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.07.2018
15:21 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 13.07.2018
10:36 Uhr

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Beantwortet am 13.07.2018 10:36 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1576

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Vorsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Umsatzsteuerlich handelt es sich bei diesem Vorgang um ein Dreiecksgeschäft (auch Reihengeschäft genannt).

Bei dem von Ihnen beschriebenen Geschäft sind folgende Rechnungen zu stellen:

Unternehmen C an Unternehmen A
- C muss A eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis stellen ...



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