Rechnung bei Kleinunternehmerregelung zwischen Deutschland und Österreich
Gefragt am 02.10.201513:51 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2483
Guten Tag,
ich habe ein Nebengewerbe angemeldet (Deutschland) welches ich für eine befristete Zeit testen möchte im Bereich Eventorganisation (Kleinunternehmerregelung) . Bereits habe ich Aufträge erhalten und nun stellt sich mir folgende Frage:
Für eine Veranstaltung in Österreich für ein Österreichischen Kunden werde ich operativ kleinere PR-Aktionen durchführen. Hierzu benötige ich lokales Personal. Diese haben alle (Studenten) ein Kleingewerbe angemeldet und können mir Rechnungen stellen.
Nun stellen sie mir diese ja aus Österreich ohne Ust. mit verweiß auf die Ust Befreiung laut Kleinunternehmerregelung in Österreich. Sie haben keine UID, bzw. ATU Nummer. Nun ist die Frage ob es mir zum Nachteil wird, da ich ja auch in der deutschen Kleinunternehmerregelung bin und keine Vorsteuerabzugs-Berechtigung habe.
Muss ich für Grenz-übergreifende Rechnungen immer die Deutsche Ust dann selber zahlen, obwohl sie ja Kleingewerbetreibende sind laut Österreichischen Recht und auch dort die Veranstaltung ist (Manchmal ist die Veranstaltung auch in Deutschland)?? Oder wie kann ich es umgehen das ich hier Nachteile habe? Ich selber habe eine UID-Nr. beantragt.
Vielen Dank!!!
13:51 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Vorsteuer)
sehr geehrter Fragesteller,
sehr schön wäre, wenn alle – Ihre eigene Firma, aber auch
die Subunternehmer eine UmsatzsteuerIdentnummer hätten.
Die Beantragung der UID ist ja auch ziemlich unproblematisch,
so dass Sie Ihre Subunternehmer dazu anhalten könnten ...
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