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Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung Photovoltaikanlage

Gefragt am 28.12.2018
10:55 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1380

 

Hallo zusammen!

Wir haben im Jahr 2017 eine 4kwp Photovoltaikanlage für unser Einfamilienhaus angemietet.
Wir haben uns dann steuerlich gesehen auf die Kleinunternehmerregelung festgelegt.

Vor kurzer Zeit wurde uns angeboten die Anlage samt einem 4kWh Stromspeicher inklusive Service und Wartungspaket über 20 Jahre zu einem Preis von ca. 19.000€ zu kaufen, was wir auch in Anspruch genommen haben. Die Anlage ist ja bereits auf unserem Dach doch der Stromspeicher wird erst im Februar 2019 geliefert und installiert. Die Rechnung wurde komplett für alles in 2018 bezahlt.

Die Einspeisung ist minimal, da die Anlage für den maximalen Eigenverbrauch ausgelegt wurde.
Momentan liegt sieben ca. 1.800 kWh und bei Nutzung des Stromspeichers wird es noch weniger werden.

Jetzt überlegen wir, ob es sich lohnt in die Regelbesteuerung zu wechseln wegen des Kaufes.
Und wenn man wechseln würde müsste man dann rückwirkend (also 2017) wechseln oder erst zum nächsten Jahr wenn der Stromspeicher geliefert und installiert wird? Die Anlage selbst läuft bereits.

Wir werden was die Wartung und den Service angeht in den nächsten 20 Jahren voraussichtlich keine Kosten haben, da dies im Kaufpreis enthalten ist.

Für eine schnelle Rückantwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Viele Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.12.2018
10:55 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 28.12.2018
11:12 Uhr

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Beantwortet am 28.12.2018 11:12 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1380

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Vorsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt als Erstberatung gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Ein Wechsel zur Regelbesteuerung ist solange möglich, bis die Steuerfestsetzung des Jahres unanfechtbar geworden ist, dies tritt im Regelfall einen Monat nach Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung ein ...



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