Besteuerung einer Photovoltaiganlage
Gefragt am 09.11.200914:31 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4168
Wir möchten auf unser Haus eine Photovopltaikanlage im Wert von 26.000,00 Euro und einer Leistung von 6,90 KWp P noch dieses Jahr installieren lassen. Der Gewinn wäre ca. 190,00 Euro pro Monat. Der Betrag wird finanziert auf 10 Jahre mit einem Zinssatz von effekt. 3,8 %. Unser durchschnittlicher Steuersatz der letzten Steuererklärung war 23,76%. Mit welchem Steuerabzug müssen wir pro Monat rechnen bzw. welche Vorsteuervorauszahlung müssen wir leisten (Pro Monat oder Vierteljahr)? Muss ein Kleinunternehmen angemeldet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Dumboeck
14:31 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Vorsteuer)
Sehr geehrter Herr Dumboeck,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Beurteilung von den Angaben im Sachverhalt abhängig ist. Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann die steuerrechtliche Beurteilung beeinflussen.
Der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage stellt steuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar, § 15 EStG. Die entsprechenden Angaben können im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf der Anlage GSE gemacht werden.
Grundsätzlich unterliegen Sie damit auch der Gewerbesteuerpflicht ...
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