Zählt die Anschaffung von Einbauküchen auch zu den Erhaltungsaufwendungen?
Gefragt am 08.01.201314:21 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10256
Meine Frage bezieht sich auf die Berechnung der 15 % Grenze, die sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand von nachträglichen Herstellungskosten unterscheidet.
Mein Mann und ich haben ein MFH gekauft. Die 15 % Grenze der Anschaffungskosten des Gebäudes + darauf entfallende Nebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Makler) beträgt 315.000,00 EUR. Wir können also ca. 47.250 EUR netto investieren, um in der 15 % Grenze zu bleiben und somit die Kosten sofort als Werbungskosten absetzten zu können. Wir haben 42.000 EUR an Erhaltungsaufwendungen investiert (also innerhalb der 15%-Grenze), allerdings zusätzlich 11.000 EUR für 2 neue Einbauküchen in 2 von den 4 vermieteten Wohnungen. Zählen die Küchen auch zu den Erhaltungsaufwendungen oder sind diese ausgenommen durch die Afa der Kaufpreise über mehrere Jahre?
14:21 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
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