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Umwidmung Darlehenszweck

Gefragt am 25.04.2013
12:21 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3532

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe aktuell ein Darlehen über EUR 100.00 auf eine eigengenutzte Immobilie. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung durch Eigenmittel würde die Bank eine erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung Berechnung.

Ich würde gerne die aktuell eigengenutzte Wohnung nicht verkaufen aber eine neue Immobilie für > EUR 100.000 erwerben und vermieten. Es sollte ein Umwidmung der bestehenden Baufinanzierung auf das neue Objekt erfolgen um die Zinskosten steuerlich abzugsfähig zu gestalten.

Besteht die Möglichkeit das aktuelle Darlehen dergestalt umzuwidmen dass zukünftig die Zinsen in der Einkommensteuererklärung für die neue Baufinanzierung steuerlich abzugsfähig werden?

Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.04.2013
12:21 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 25.04.2013
12:36 Uhr

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Beantwortet am 25.04.2013 12:36 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3532

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Schuldenzinsen sind im Rahmen einer Vermietung als Werbungskosten abziehbar ...



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