Steuerliche Absetzbarkeit der Renovierungskosten!!!!
Gefragt am 15.01.201404:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3002
Ich habe seit über 10Jahren eine Eigentumswohnung. Meine Eltern hatten sie bewohnt. Nun sind beide ins Heim gezogen und die Wohnung wird nun -leerstehend- renoviert. Anschliessend wird sie vermietet.
Wie kann man hier die Renovierungskosten vor der Vermietung steuerlich absetzen
bzw. wie ist hier die steuerliche Absetzbarkeit der Renovierungskosten geregelt?
Bei voller Absetzbarkeit kann man die Kosten auch auf mehrere künftige Jahre in der Steuererklärung ansetzen?
04:45 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die von Ihnen genannten Renovierungskosten sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, da Sie beabsichtigen die Wohnung zu vermieten ...
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