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Nachträgliche Meldung ans Finanzamt

Gefragt am 17.03.2013
14:51 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2961

 

Ich habe bei meiner Einkommensteuererklärung im Blatt Einkünfte aus Vemietung und Verpachtung vergessen die Garagenmieten anzugeben. Ich möchte dies selbstverständlich beim Finanzamt nachmelden. Ist dies noch möglich und wie läuft das ab? Einen Steuerbescheid habe ich noch nicht erhalten? Muss ich mit einer Strafe rechnen? Einen Steuerbescheid habe ich noch nicht erhalten.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.03.2013
14:51 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 17.03.2013
15:19 Uhr

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Beantwortet am 17.03.2013 15:19 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2961

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...



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