Gibt es beim Neubau auch anschaffungsnahe Herstellungskosten die sofort absetzbar sind
Gefragt am 20.01.201319:23 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4685 | Bewertung 5/5
Ich habe ein Reihenhaus - Neubau- gekauft. Dieses habe ich in Abweichung zu den ursprünglichen Plänen vom Bauträger umplanen lassen in ein 2 Familienhaus, zwecks teilweiser Vermietung. Die Kosten dafür sind im Bauwerkvertrag für das Haus enthalten. Nach Abschluss des Kaufvertrages kamen noch weitere Änderungen dazu und ich habe ein Menge Rechnungen für Material, etc. da ich die Wände selbst gestrichen habe, die Böden selbst verlegt (Parkett) habe und ein Teil der Fliesenarbeiten selbst getätigt habe.
Gibt es beim Neubau auch anschaffungsnahe Herstellungskosten (für den vermieteten Anteil)? Wenn ja, ab wann zählt der 3 Jahreszeitraum. Ab Datum Kaufvertrag oder ab Datum der Hausübergabe? Die nach Kaufvertrag angefallenen Rechnungen liegen unter 15% der Gebäudekosten.
19:23 Uhr
Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Anschaffungsnahe Herstellungskosten gibt es, wie der Name schon sagt, nur in Verbindung mit einer Anschaffung (Erwerb) eines Gebäudes (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a.) EStG).
Nach der Fertigstellung eines Hauses oder einer Wohnung entsteht Herstellungsaufwand (nachträgliche Herstellungskosten!), wenn Sie durch Baumaßnahmen Ihr bestehendes Mietobjekt erweitern oder es über seinen ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessern (§ 255 Abs ...
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