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Fensteraustausch absetzbar?

Gefragt am 12.07.2009
12:49 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6792

 

Ich habe am 1.1.2009 eine vermietete Eigentumswohnung gekauft.
Spätestens am 1.8.2010 muß ich die Wohnung selbst beziehen und vorher aber auch noch renovieren/umbauen.
Deshalb habe ich mit dem Mieter einen Mietaufhebungsvertrag zum 31.12.2009 abgeschlossen.
Jetzt möchte ich in 2009 aber noch die alten Fenster durch Wärmeschutzfenster austauschen lassen.
Wie kann ich das steuerlich absetzen?
Gestern hat der Mieter vorzeitig gekündigt, er zieht zum 15.8.2009 aus.
Bringt es steuerlich noch was, die Fenster vor dem Auszug austauschen zu lassen?
Wenn ich es nicht als Vermieter absetzen kann, was geht denn als Eigentümer? Handwerker kann man ja absetzen aber doch nur für die selbstgenutzte Wohnung, oder?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.07.2009
12:49 Uhr
 Irmingard Huber-Stempfel Irmingard Huber-Stempfel Beantwortet am 12.07.2009
17:04 Uhr

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Beantwortet am 12.07.2009 17:04 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6792

Antwort von Irmingard Huber-Stempfel (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Forum
Die Fragen beantworte ich im Rahmen der Erstberatung. Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhalt können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
1. Kosten des Fensteraustausches als Werbungskosten Vermietung
Der Werbungskostenabzug setzt voraus, dass eine Abischt zur Erzieltung von Einnahmen aus Vermietung besteht. Ds Leerstehen einer Wohnung wird nach der an das Leerstehen anschliessende Nutzung beurteilt. In Ihrem Fall heißt dies: Bis zum Auszug des Mieters besteht Vermietungsabsicht. Der Fensteraustausch erfolgt aber nicht aus der Vermietungsabsicht heraus, sondern wegen der anschliessenden Eigennutzung ...



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