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Eigentumswohung in Deutschland

Gefragt am 06.01.2012
11:31 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4015

 

Hallo, ich besitze eine kleine Eigentumswohnung in Deutschland als Kapitalanlage die ich finanziere und möchte diese nun vermieten. Frage ich lebe in Österreich und habe keinen Wohnsitz in Deutschland. Ich arbeite in Österreich und zahle auch die Steuern in Österreich. Habe in Deutschland keine Steuernummer.
Frage wo muss ich die Steuer aus Mieteinahmen versteuern?
Wie muss ich das melden?
Habe die Wohung um 60.000,-- gekauft und für weitere 20.000,-- saniert und möbliert?

Bitte um Mitteilung der Vorgehensweise.

mfg

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.01.2012
11:31 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 06.01.2012 13:20 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4015

Antwort unseres Experten

Es gilt das Belegenheitsprinzip. Das heißt, das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte hat Deutschland. Art 6 Abs. 1 DBA Österreich. Österreich stellt diese Einkünfte von der Besteuerung gem ...



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