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Bemusterung bei Neubau - Herstellungskosten oder Instandhaltung?

Gefragt am 11.10.2020
13:46 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 808

 

Hallo, ich habe eine neue Wohnung von einem Bauträger gekauft. Die Wohnung soll vermietet werden. Während der Bemusterung der Ausstattung hab ich leicht höherwertige Fliesen, Bodenbeläge etc. gewählt. Mehrkosten etwa 2% des Kaufpreises. Sind diese Mehrkosten zwingend nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten und somit über 2% AfA zu deklarieren oder gibt es andere Gestaltungsmöglichkeiten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.10.2020
13:46 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 11.10.2020
13:52 Uhr

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Beantwortet am 11.10.2020 13:52 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 808

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Guten Tag,

gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung.

Da es sich um die ersten Bodenbeläge etc. handelt, sind diese Kosten zwingend als Herstellungskosten zu behandeln ...



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