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AfA für ein geerbtes Haus

Gefragt am 04.08.2016
14:13 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2358

 

Meine Frau hat von Ihren Eltern ein Bauernhaus geerbt, das immer selbstgenutzt worden ist.
Es ist also noch nie eine AfA erfolgt.
Das Haus wurde lt. den vorliegenden Unterlagen im Jahr 1955 erstellt.
Wir möchten das Haus jetzt vermieten.
Aus meiner Sicht kann keine AfA mehr geltend gemacht werden, da die Abschreibungsdauer von 50 Jahren überschritten ist.
Ist dies so zutreffend, obwohl bisher noch nie AfA in Anspruch genommen worden ist und noch nie eine Vermietung erfolgt ist?

Mit freundlichen Grüßen


Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.08.2016
14:13 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 04.08.2016
16:00 Uhr

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Beantwortet am 04.08.2016 16:00 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2358

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...



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