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Spendenbescheinigung statt Miete gemeinnütziger e.V.

Gefragt am 28.12.2019
19:54 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1260

 

Moin,
ich leite einen gemeinnützigen eingetragenen Verein.

Für diesen Verein möchten wir demnächst Räumlichkeiten mieten. Da wir allerdings kaum finanzielle Möglichkeiten haben sind wir dort auf ein Sponsoring angewiesen.

Nun wäre die Frage, ob wir für die Kaltmiete jeden Monat eine Spendenbescheinigung an den Vermieter ausstellen können, damit dieser Steuerbegünstigungen bekommt?

Und falls nein:
Wäre es möglich, das uns der Vermieter jeden Monat einen Betrag X "spendet", dafür eine Spendenbescheinigung bekommt und wir diesen Betrag X als Miete an den Vermieter (zurück)überweisen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Beste Grüße,
Levi Hackbarth

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.12.2019
19:54 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 28.12.2019
21:37 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 28.12.2019 21:37 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1260

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit)

Sehr geehrter Herr Hackbarth,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frageinen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Grundsätzlich ist eine solche Aufwandsspende durchaus möglich, solange es sich um einen ernsthaft bestehenden Anspruch handelt (schriftliche, zivilrechtlich wirksame, allgemein übliche Vereinbarung und Höhe usw ...



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