Honorare und Fahrtkostenerstattungen
Gefragt am 24.01.201112:34 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4394
Ein kirchlicher Förderverein, der die Organisation von Heiligen Messen unterstützt, will kleinere Geldbeträge, die an unterschiedliche, nicht regelmäßig tätig werdende Organisten (Orgelspieler) für kirchenmusikalische Begleitung bezahlt werden, in den Ein- und Ausgaben aufführen. Es handelt sich um geringe Geldbeträge(pro Hl. Messe ca. 30 EUR), die weit unter üblichen Honoraren liegen. Welche sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen gelten hier und welche Angaben müssen auf Quittungen des Fördervereins erscheinen?
Desweiteren sollen Fahrtkostenzuschüsse zu den Benzinkosten der Geistlichen ausbezahlt werden. Die Beträge liegen unterhalb der steuerfreien 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Welche Angaben müssen auf der Quittung stehen und welche steuerrechtlichen Verpflichtungen hat der Förderverein?. Besten Dank!
12:34 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ein kirchlicher Förderverein wird in der Regel als eingetragener Verein (e.V.) geführt.
Da die Organisten nebenberuflich mit wenigen Stunden in der Woche für deb eingetragenen Verein tätig sind, liegt kein Arbeitsverhältnis zwischen Verein und Organist vor, wenn die Tätigkeit in der Woche 6 Stunden durchschnittlich nicht übersteigt ...
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