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Gemeinnützigkeit und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Gefragt am 30.01.2019
13:05 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1487

 

Ich habe eine Frage zur unserem gemeinnützigen Verein und einem zukünftigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Hintergrund:
Gemeinnütziger, eingetragener Verein seit 2002. Steuernummer vorhanden.
Verein möchte zur Finanzierung seiner ideellen Aufgaben einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb starten. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb wird den Verkauf von kommerziellen Waren in einem Online-Shop ins EU-Ausland und nicht EU-Ausland umfassen und kann nicht als wirtschaftlichen Zweckbetrieb des Vereins gelten.

A) Braucht ein gemeinnütziger Verein für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine weitere Steuernummer oder reicht die vorhandene Steuernummer des Vereins?

B) Kann ein gemeinnütziger Verein für seinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten?

C) Kann ein gemeinnütziger Verein eine gewerblich tätige Tochtergesellschaft gründen (keinen steuerbegünstigten Zweckbetrieb) und diese Tochtergesellschaft mit finanziellen Mitteln ausstatten? Die Tochtergesellschaft soll dann den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für den gemmeinützigen Verein durchführt. Oder kann dadurch die Gemeinnützigkeit des Muttervereins gefährdet werden?

Vielen Dank für ihre Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.01.2019
13:05 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 30.01.2019
14:36 Uhr

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Beantwortet am 30.01.2019 14:36 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1487

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Aufnahme des wirtschaftlichen Eigenbetriebs ist dem Finanzamt mitzuteilen. In der Regel erhalten Sie dann eine andere Steuernummer, da ein andere Veranlagungsbezirk im Finanzamt zuständig wird ...



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