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Arbeitgeberdarlehen an Mitarbeiter

Gefragt am 09.04.2024
12:11 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 265

 

Guten Tag,

ein gemeinnütziger Verein beschäftigt mehrere Mitarbeiter. Ein Mitarbeiter ist auf geringfügiger Basis angestellt, er ist daneben noch in einem Hauptjob tätig. Der Mitarbeiter fragt nun an, ob es möglich wäre, ein Arbeitgeberdarlehen zu gewähren. Es soll ein mittlerer vierstelliger Betrag sein, Laufzeit 6 Monate. Die Rückzahlung ist durch das Einkommen in der Haupttätigkeit gewährleistet, was bereits geprüft ist. Wir als Vorstand wären grundsätzlich bereit, ein Darlehen zu gewähren, die Zinsen sollen marktüblich sein. Allerdings wissen wir nicht, ob dies einfach so möglich ist. Der Verein ist lediglich im idellen Bereich tätig. Es gibt keinen Zweckbetrieb oder Vermögensverwaltung etc. Was müsste geprüft werden? Worauf müssten wir achten?

Besten Dank für eine Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.04.2024
12:11 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 09.04.2024
12:24 Uhr

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Beantwortet am 09.04.2024 12:24 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 265

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Ich würde Ihnen davon abraten.

Eine Darlehensgewährung an einen Mitarbeiter sollte nur erfolgen, wenn dies im Üblichen Rahmen erfolgt und eine hinreichende Besicherung vorhanden ist ...



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