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zweite Betriebsstätte

Gefragt am 12.05.2013
12:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3230

 

Guten Tag, meine Frage:
Wenn der Inhaber einer Gaststätte zusätzlich in einem anderen Finanzamtsbezirk eine zweite Gaststätte eröffnet:
1. Werden zwei getrennte Buchhaltungen geführt?
2. Muss eine zweite Steuernummer beim dort zuständigen Finanzamt beantragt werden?
3. Müssen dann zwei getrennte Umsatzsteuervoranmeldungen versendet werden?
4. Muss eine zweite Betriebsnummer (für die jeweiligen Mitarbeiterabrechnungen) beantragt werden?
5. Beim Jahresabschluss kommt dann wieder alles zusammen in eine Erklärung richtig? Incl. EINER Umsatzsteuererklärung?
Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.05.2013
12:54 Uhr
Steuerberater Thomas Textoris Steuerberater Thomas Textoris Beantwortet am 13.05.2013
10:17 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 13.05.2013 10:17 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3230

Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter
Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage
beantworten.

zu 1: Es sind zwei getrennte Buchhaltungen zu erstellen. Für jede Gaststätte ist im Rahmen Ihrer Steuererklärungen eine EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) zu erstellen. Sofern Sie Bilanzierungspflichten zu befolgen haben, wäre auch für jede Gaststätte ein eigener Jahresabschluss zu erstellen. Ihren Angaben sind leider keine Größenmerkmale zu entnehmen ...



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