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Wer bekommt was?

Gefragt am 27.01.2015
19:04 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2751

 

Hallo, ich bin zur Zeit darüber ein Startup zu gründen.

Wir verkaufen Videogrüße von Prominenten Menschen.

Der Kunde bucht einen Videogruß bei uns und schickt uns seinen Text den der Promi aufnehmen soll, der Promi filmt sich selbst, schickt uns das Video und wir leiten es dem Kunden weiter.

Für meine Anfrage gehen wir von einem Kundenendverkaufspreis von 60 € inkl. MwSt pro verkaufter Videobotschaft aus.

Ein Investor ist an meinem Unternehmen mit 15% Umsatzbeteiligung (pro Video) zuzüglich der Ust von 19% beteiligt.

Der Promi bekommt pro Videobotschaft eine Provision von 50% an den Netto(!)einnahmen zuzüglich der Ust von 19%.

Meine Fragen: Ich bin Kleinunternehmer laut der Kleinunternehmerregelung.

Wie schlüsseln sich die ganzen Steuern auf?

Ist das überhaupt möglich, dem Investor und dem Promi die 19% Steuern zu zahlen?

Oder werden die Steuern für den Investor und dem Promi garnicht wirklich als \\\"Steuer\\\" gezählt, sondern ich hab einfach diesen Betrag (19%) mehr zu bezahlen?

Was bleibt mir von dem Verkaufspreis übrig?

Eine Auflistung wer was genau bekommt und wie das steuerlich zu behandeln ist würde mir sehr helfen.

Viele Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.01.2015
19:04 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 27.01.2015
21:33 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 27.01.2015 21:33 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2751

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Als unsatzsteuerrechtlicher Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) dürfen Sie in den Rechnungen an Ihre Kunden die Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen (§ 19 Abs ...



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