Welche Zeile Ust-Voranmeldung Dienstleistung nach Brexit
Gefragt am 03.04.202115:38 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 899
Ich habe als Freiberufler im Dezember 2020 eine Rechnung mit Hinweis auf Reverse Charge an ein englisches Unternehmen gestellt. Meine Leistung diente zu Werbezwecken des dortigen Unternehmens.
Ich unterliege der Ist-Besteuerung und der Geldeingang bei mir war erst im Januar 2021.
Im letzten Jahr hätte ich den Umsatz noch in Zeile 48 eingetragen:
Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß $ 18 Satz 1 Nr. 2 UStG
Ist dies nach wie vor richtig? Denn dann werde ich ja aufgefordert, eine ZM abzugeben, obwohl diese ist ja nicht mehr nötig ist. Sollte Zeile 48 dennoch richtig sein – was sage ich dem Zentralamt für Steuern, wenn es mich später zur Abgabe einer ZM auffordert?
Vielen Dank
15:38 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)
Guten Tag,
bei Erbringung von Sonstigen Leistungen ist der Meldezeitraum für die ZM der Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde ...
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