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Webdesign - Rechnungsstellung an Verein in Österreich

Gefragt am 05.11.2016
11:42 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2039

 

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Ich bin selbst Kleinunternehmer, und möchte gerne wissen, wie ich eine Rechnung für Webdesign-Arbeiten für einen Verein in Österreich stellen muss.

Der Verein verfügt nur über eine Steuernummer, jedoch keine Ust.-ID. Soweit ich das im Voraus einsehen kann, brauche ich beim Reverse-Charge-Verfahren für meine Zusammenfassende Meldung ans Finanzamt immer die Ust.-ID des Vertragspartners.

Würde dies bedeuten, dass ich eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer ausstellen muss, obwohl ich selbst Kleinunternehmer bin?

Nochmal die Details auf einen Blick:
- Ich bin Kleinunternehmer (nehme §19 UStG in Anspruch, habe aber eine Ust.-ID für Auslandsgeschäfte erhalten)
- Rechnung an Kulturverein in Österreich (Steuernummer vorhanden, aber keine Ust.-ID)
- Webdesign/Anpassungsarbeiten von vorhandener Website des Kunden

Wie muss meine Rechnung nun aussehen, also kann ich eine normale Kleinunternehmer-Rechnung stellen, oder eine Reverse-Charge-Rechnung (wie gebe ich das in der Zusammenfassenden Meldung an?), oder tritt ein anderer Fall ein, und wenn ja, welcher?

Vielen Dank für Ihre Hilfe und
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.11.2016
11:42 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 08.11.2016
12:20 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 08.11.2016 12:20 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2039

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Aus meiner Sicht liegt hier kein Fall des Reverse Charge vor ...



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