Vorsteuerabzug bei Bau eines Ferienhauses
Gefragt am 11.12.201115:23 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4988
Wir kaufen ein Grundstück und lassen darauf ein Haus bauen, um es anschl. als Ferienhaus zu vermieten. Wie kann ich die Umsatzsteuer der von uns zu zahlenden Raten im Rahmen des Vertrages mit dem Bauunternehmer vorab beim Finanzamt geltend machen, dass ich die Umsatzsteuer ausgezahlt bekommen, bevor ich die jeweilige Rate an den Bauunternehmer zahlen muss? Gibt es bei dem Bau Kosten (außer den Grunderwerbskosten), die ich nicht beim FA geltend machen kann?
15:23 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
zu 1) Die Gewerbeanmeldung ist keine Voraussetzung für die Umsatzbesteuerung. Hierzu sind im Wesentlichen die wirtschaftlichen Verhältnisse maßgeblich. Die Notwendigkeit der Gewerbeanmeldung ist in der Gewerbeordnung geregelt. Um das Verfahren der Umsatzbesteuerung in Gang zu setzen, ist jedoch auch dem Finanzamt die Gewerbeanmeldung vorzulegen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 3 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer" Jetzt eigene Frage stellen!