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Vorsteuerabzug bei Grundsteuer

Gefragt am 23.02.2013
11:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4414

 

Hallo,

ich vermiete ein Objekt an eine Handelsfirma.

Die Betriebskosten werden allesamt in Nettobeträge aufgeschlüsselt und darauf wird die Umsatzsteuer erhoben.

Da die Grundsteuer, Wasser u. Abwasserkosten und Versicherungsbeiträge keine Umsatzsteuer enthalten, werden diese Kosten mit Umsatzsteuer an den Mieter weiterverrechnet.

Meine Frage ist jetzt, ob diese Kosten (Grundsteuer, Wasser/Abwasser, etc.) bedingt durch die Erhebung von Umsatzsteuer für den Vermieter zum Vorsteuerabzug gebracht werden können.

Werden diese Kosten dann als Bruttokosten in die Werbungskosten aufgenommen ?


Vielen Dank für die Antwort!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.02.2013
11:15 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 23.02.2013
11:25 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 23.02.2013 11:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4414

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...



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