Vorsteuerabzug bei Grundsteuer
Gefragt am 23.02.201311:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4631
Hallo,
ich vermiete ein Objekt an eine Handelsfirma.
Die Betriebskosten werden allesamt in Nettobeträge aufgeschlüsselt und darauf wird die Umsatzsteuer erhoben.
Da die Grundsteuer, Wasser u. Abwasserkosten und Versicherungsbeiträge keine Umsatzsteuer enthalten, werden diese Kosten mit Umsatzsteuer an den Mieter weiterverrechnet.
Meine Frage ist jetzt, ob diese Kosten (Grundsteuer, Wasser/Abwasser, etc.) bedingt durch die Erhebung von Umsatzsteuer für den Vermieter zum Vorsteuerabzug gebracht werden können.
Werden diese Kosten dann als Bruttokosten in die Werbungskosten aufgenommen ?
Vielen Dank für die Antwort!
11:15 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer" Jetzt eigene Frage stellen!