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UVA2023

Gefragt am 23.04.2023
17:54 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 480

 

UVA 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung für Q1/2023 stehe ich vor folgenden Schwierigkeiten:

a) Ich habe Dienstleistungen aus Luxemburg bezogen und schulde die Umsatzsteuer.
In welche Zeilen muss ich den Nettobetrag und in welche Zeile die Umsatzsteuer eintragen?
In welcher Zeile kann ich die Umsatzsteuer wieder geltend machen?

b) Ich habe von einer Privatperson Ware angekauft.
Muss diese Transaktion in der UVA gemeldet werden?
Wenn ja unter Berücksichtigung der Versandkosten?

Mit freundlichen Grüßen

AS

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.04.2023
17:54 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 23.04.2023
18:09 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 23.04.2023 18:09 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 480

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Hallo!

Die Dienstleistung aus Luxemburg tragen Sie bitte in Zeile 29 (Feld 46) ein. Die Umsatzsteuer daraus ermittelt sich dann automatisch und wird in Feld 47 übertragen ...



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