UVA2023
Gefragt am 23.04.202317:54 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 480
UVA 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung für Q1/2023 stehe ich vor folgenden Schwierigkeiten:
a) Ich habe Dienstleistungen aus Luxemburg bezogen und schulde die Umsatzsteuer.
In welche Zeilen muss ich den Nettobetrag und in welche Zeile die Umsatzsteuer eintragen?
In welcher Zeile kann ich die Umsatzsteuer wieder geltend machen?
b) Ich habe von einer Privatperson Ware angekauft.
Muss diese Transaktion in der UVA gemeldet werden?
Wenn ja unter Berücksichtigung der Versandkosten?
Mit freundlichen Grüßen
AS
17:54 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)
Hallo!
Die Dienstleistung aus Luxemburg tragen Sie bitte in Zeile 29 (Feld 46) ein. Die Umsatzsteuer daraus ermittelt sich dann automatisch und wird in Feld 47 übertragen ...
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