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UVA 2020 - Reverse Charge

Gefragt am 06.09.2020
23:40 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 822

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung für Q2/2020 stehe ich vor folgenden Schwierigkeiten:

a) Ich habe eine Ware an ein irisches Unternehmen verkauft und auch körperlich versendet.
Auf der Rechnung habe ich keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da der Käufer eine gültige irische Umsatzsteueridentnummer hatte.

In welche Zeile muss ich diesen Umsatz eintragen?
Muss ich überhaupt Angaben machen?

b) Ich habe Dienstleistungen aus Luxemburg bezogen und schulde die Umsatzsteuer.
In welche Zeilen muss ich den Nettobetrag und in welche Zeile die Umsatzsteuer eintragen?
In welcher Zeile kann ich die Umsatzsteuer wieder geltend machen?

Besten Dank!

AS

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.09.2020
23:40 Uhr
Steuerberater Peter Jansen Steuerberater Peter Jansen Beantwortet am 07.09.2020
05:55 Uhr

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Beantwortet am 07.09.2020 05:55 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 822

Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in!

Das Reverse-Charge-Verfahren wirkt sich für Ihre dargestellten Fälle (alle übrigen Voraussetzungen im innergemeinschaftlichen Leistungsverkehr seien erfüllt) wie folgt in der Umsatzsteuervoranmeldung aus ...



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