UStG Ort der sonstigen Leistung als Künstler
Gefragt am 24.06.202213:01 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 690
Ich bin als freiberuflicher Künstler tätig und muss seit diesem Jahr Umsatzsteuer abführen,
einen Teil meiner Einnahmen erwirtschafte ich durch die Publikation bei einem US-amerikanischen Verlag. (Auftragsarbeiten, B2B)
Meine Arbeit erledige ich von Zuhause aus und ausschließlich digital.
Verstehe ich das richtig, das der Leistungsort in diesem Fall nicht im Inland liegt, obwohl ich von Deutschland aus arbeite? Diese Umsätze also in die Kategorie "Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" fallen und somit keine Umsatzsteuer anfällt? (Zeile 51, Kennziffer 45 der Umsatzsteuervoranmeldung)
Gibt es da irgendwelche Besonderheiten die ich beim erstellen meiner Rechnungen beachten muss?
Danke.
13:01 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ja, das ist korrekt. In dem Fall verlagert sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG in die USA. Somit ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar und wäre wie von Ihnen beschrieben zu deklarieren ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer" Jetzt eigene Frage stellen!