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UStG Ort der sonstigen Leistung als Künstler

Gefragt am 24.06.2022
13:01 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 528

 

Ich bin als freiberuflicher Künstler tätig und muss seit diesem Jahr Umsatzsteuer abführen,
einen Teil meiner Einnahmen erwirtschafte ich durch die Publikation bei einem US-amerikanischen Verlag. (Auftragsarbeiten, B2B)
Meine Arbeit erledige ich von Zuhause aus und ausschließlich digital.

Verstehe ich das richtig, das der Leistungsort in diesem Fall nicht im Inland liegt, obwohl ich von Deutschland aus arbeite? Diese Umsätze also in die Kategorie "Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" fallen und somit keine Umsatzsteuer anfällt? (Zeile 51, Kennziffer 45 der Umsatzsteuervoranmeldung)

Gibt es da irgendwelche Besonderheiten die ich beim erstellen meiner Rechnungen beachten muss?

Danke.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.06.2022
13:01 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 24.06.2022
13:15 Uhr

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Beantwortet am 24.06.2022 13:15 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 528

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ja, das ist korrekt. In dem Fall verlagert sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG in die USA. Somit ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar und wäre wie von Ihnen beschrieben zu deklarieren ...



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