USA Rechnung Umsatzsteuer
Gefragt am 14.01.202008:30 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1361 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Kapitalgesellschaft (UG) arbeitet für ein Unternehmen aus den USA (INC). Das US-amerikanische Unternehmen hat auch einen Sitz in Deutschland aber der Vertag wurde mit dem Unternehmen aus den USA geschlossen über dieses erfolgt auch die Abrechnung.
Bei der Tätigkeit handelt es sich, um eine Dienstleistung, welche im Raum Frankfurt erbracht wird. Konkret werden in Frankfurt Daten für das US-amerikanische Unternehmen erfasst und an dieses gesendet.
Nach erfolgter Tätigkeit muss nun die Rechnung geschrieben werden. Dabei sind aber einige Fragen aufgetreten. Meines Erachtens handelt es sich hier um eine sonstige Dienstleistung in ein Drittland, d.h. ich weise keine USt aus.
1: Muss in dieser Rechnung eine Umsatzsteuer ausgeschrieben werden? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
2: Welche Angaben muss die Rechnung enthalten, damit diese in Deutschland und den USA anerkannt ist?
3: Wie muss die Rechnung bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung behandelt werden?
4: Hat meine Firma irgendwelche Verpflichtungen in den USA durch die Rechnungsstellung?
Mit freundlichen Grüßen
08:30 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Zu Ihren Fragen möchte ich Ihnen gerne folgende Antworten geben:
Sofern es sich um eine Dienstleistung handelt, richtet sich der Ort der Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG. Demnach ist der Ort der sonstigen Leistung der Sitz des Leistungsempfängers. Das wäre in Ihrem Fall die USA. Der Umsatz ist daher in Deutschland nicht steuerbar, so dass Sie keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen dürfen.
Sie sollten sich hinsichtlich der Rechnungsangaben an den deutschen Vorgaben orientieren ...
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